Die WASG, Kreisverband Ludwigsburg, spricht sich entschieden gegen die Errichtung eines zentralen Sprengstoffdepots der Firma „Bailer-Dax-Rapp-Lager Weissach GbR“ in Nussdorf aus. Mit diesem Vorhaben soll der gesamte süddeutsche Raum mit Sprengstoff beliefert werden. Die bisherige Sprengstoffversorgung der ausführenden Betriebe erfolgte von dezentralen Depots. Nach Angaben der Betreiberfirma soll das zentrale Depot soll 200.000 Zünder und ca. 50 Tonnen Sprengstoff lagern, bei einem Jahresumschlag von 600-800 Tonnen. Der Betreiber gibt an, durch ein zentrales Depot 96.000 Euro jährlich an Kosten für Mehrfahrten sparen zu wollen. Das Vorhaben hat den Charakter einer Monopolisierung im Sprengstoffhandel.
Die Verkehrswege zum Depot sind schlecht ausgebaut, kurven und steigungsreich und münden in die überlasteten Hauptverkehrsadern B10 und A8. Es sollen zweimal täglich Laster der Größe 12-40 Tonnen (Sattel/Hänger) das Depot zwischen 5:00 und 20:00 anfahren. Die Zufahrt vom Verkehrsweg zum Depot soll über Feldwege erfolgen die in ihrem derzeitigen Zustand die Verkehrslast nicht aufnehmen können. Die Gemeinde soll die Straßenbaulast tragen. Das Depot liegt in einem zu schützenden Naherholungsgebiet. In unmittelbarer Nähe befindet sich eine Quellwasserfassung zur Versorgung der Gemeinde. Das Depot soll lediglich mit einem zwei Meter hohen Zaun versehen werden, eine Bewachung ist bisher nicht vorgesehen wird wohl aber notwenig. Für die Errichtung der Infrastruktur einer Bewachung soll ebenfalls die Gemeinde aufkommen.
Die Fakten sprechen für sich: Ein Kapitalunternehmen will zu Lasten der Allgemeinheit seine wirtschaftliche Unternehmung absichern, seine Rendite erhöhen und der Kommune die Kosten für die Infrastruktur aufbürden.
Darüber hinaus werden mit diesem Vorhaben der Bevölkerung in der Depotumgebung und auf der Transportstrecke ungebührliche Sicherheitsrisiken für Leben und Gut aufgebürdet. Es ist eine Missachtung von Demokratie und Anstand, wenn die Betreiberfirma über den §35 des BauGB eine Zustimmung für ein privilegiertes Verfahren beim Stuttgarter Regierungspräsidium nachsucht und Einvernehmlichkeitseinholung, vom Verkehr betroffener anliegender Gemeinden umgeht. Ein privilegiertes Verfahren ist nach §35 nur möglich, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Dies ist jedoch hier erheblich der Fall. Wir fordern das Stuttgarter Regierungspräsidium auf, das Baugesuch abzuweisen und wir fordern die Betreiberfirma auf, jegliche weiteren Baugesuchsverfahren im Großraum Vaihingen/Enz und Umgebung zu unterlassen.
Die Tatsache, dass der Gemeinderat Eberdingen über Parteigrenzen hinweg sich einstimmig gegen das Vorhaben wendet und dem durch starke Proteste ausgedrücktem Anliegen der Bevölkerung entspricht, zeigt, dass eine Abwehr möglich wird, wenn man zusammen steht.